Privat

Ich ziehe in eine neue Wohnung ein. Ich möchte sicherstellen, dass ich erst ab Mietbeginn für meine Energieversorgung zahle.

Aktualisiert am 04.10.2024

Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginns gemeinsam mit den Eigentümer*innen, beziehungsweise der Hausverwaltung, den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle Beteiligten sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen. 

Infos, wo sich die Zählernummern von Strom und/oder Gas befinden, finden Sie in den FAQs „Wo finde ich den Stromzähler?“ und „Wo finde ich die Zählernummer für Gas?“ oder wenden Sie sich bitte an unseren Kund*innenservice

Sie haben bei Strom bereits einen Smart Meter? Dann ist eine händische Ablesung nicht notwendig. Mehr Infos dazu finden Sie in der FAQ „Was ist ein Smart Meter und wie funktioniert die Ablesung?“ 

Mehr Infos zur An- und Ummeldung finden Sie unter "Wie melde ich Strom und Gas an?"

Wichtig bei einem Umzug: Bitte beachten Sie beim An- und Abmelden die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich. Noch besser wär’s, Sie geben uns 4 Wochen im Voraus Bescheid.  

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